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EVR Businformationen

Liebe Lehrer, Schüler oder Eltern,    

der Bus ist mit Abstand das sicherste, flexibelste und umweltfreundlichste Reiseverkehrsmittel. Hierfür sorgen vor allem ein hohes technisches Fahrzeugniveau und das verantwortungsbewusste Handeln von Disponenten und Fahrern. An unsere Busunternehmen stellen wir höchste Ansprüche. Mit unseren Kooperationspartnern arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammen.Es werden moderne Reisebusse mit erfahrenen Fahrern eingesetzt. Bei Transferfahrten (Bus bleibt nicht vor Ort) muss das Fahrzeug allerdings nicht über eine Bordtoilette, Schlafsessel, Klimaanlage oder Bordküche verfügen.  Um die Sicherheit im Busreiseverkehr zu gewährleisten, sind maximale Lenkzeiten und Mindestruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich sind sie in unseren Vertragsbestimmungen mit den Busunternehmen enthalten. Außerdem sind wir Mitglied im Internationalen Bustouristik Verband e.V. So werden wir ständig über Änderungen, neue Gesetze und Bestimmungen informiert.

Lenk- und Ruhezeiten:

  • Lenkzeiten: Pro Tag darf die Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Zweimal innerhalb einer Woche kann diese Lenkzeit auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Ausnahmen, aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Stau, Kontrollen, etc.), sind unter Umständen möglich. Die Begrenzung der Lenkzeit pro Woche liegt bei 45 Stunden.
  • Pausenzeiten: Nach einer Fahrzeit von 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Lenkzeitunterbrechung darf innerhalb der 4,5 Stunden auch in eine erste Pause, von 15 Minuten, und in eine zweite Pause, von 30 Minuten, unterteilt werden. 
  • Schichtzeiten: Bei der Schichtzeit handelt es sich um die Arbeitszeit des Busfahrers inklusive Lenkzeiten sowie Pausen und Fahrtunterbrechungen. Diese Schichtzeit beträgt grundsätzlich höchstens 13 Stunden und darf unter gewissen Umständen auf 15 Stunden erhöht werden.
  • Ruhezeit: Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden ohne Unterbrechung und kann unter Umständen auf 9 Stunden verkürzt werden. 

Gepäckbestimmungen:

Der Gepäckraum und das gesetzlich zugelassene Gesamtgewicht eines jeden Reisebusses sind beschränkt. Aus diesem Grund darf pro Teilnehmer nur 1 Reisetasche à max. 20 kg befördert werden. Eine Reisetasche bietet die besten Möglichkeiten zum Verstauen und kann platzsparend untergebracht werden. Achten Sie bitte darauf, dass möglichst keine Hartschalenkoffer/-trolleys benutzt werden. Die Länge, Höhe und Breite des Koffers darf in der Summe nicht mehr als 158 cm ergeben. Zusätzlich darf ein kleines Handgepäck mitgenommen werden, das in die schmalen Gepäckablagen über den Sitzen passen soll. Eine Beförderung weiterer Gepäckstücke kann nicht zugesichert werden!

Wichtig! Bitte kennzeichnen Sie alle Gepäck- und Wertsachen gut lesbar mit Name und Heimatadresse.

Was sollten Sie noch wissen?

  • Im Reisebus gilt die Anschnallpflicht! Auch bei kurzen Transferfahrten sollte auf die Einhaltung der Anschnallpflicht hingewiesen und geachtet werden. 
  • Grundsätzlich sollte es eine aktuelle und vollständige Namensliste pro Bus geben. 
  • Je nach Fahrzeug verfügen die Busse in der Regel über eine Bustoilette. Diese ist aber nur im Notfall zu benutzen. Es werden genügend Pausen unterwegs eingelegt. Bitte haben Sie Verständnis, dass in den Wintermonaten wegen Frostgefahr die Toilette nicht genutzt werden kann.
  • Die endgültige Festlegung der Reiseroute und Streckenführung obliegt dem beauftragten Busunternehmen und richtet sich u.a. nach der aktuellen Verkehrssituation. 
  • Die Gruppe wird am Abfahrtstag von der genannten Abfahrtsstelle abgeholt. Änderungswünsche sollten spätestens 14 Tage vor Reisebeginn gemeldet werden.
  • Der Bus steht in der Regel 15-30 Minuten vor Abfahrt an der Abfahrtsstelle bereit.
  • Am An- und Abreisetag steht der Bus nach Ankunft bzw. vor Abfahrt (i.d.R.) nicht für weitere Fahrten zur Verfügung.
  • Auch bei der Planung der Tagesausflüge vor Ort müssen die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten der Fahrer beachtet werden. Stimmen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Ausflugswünsche mit dem Busfahrer ab. Bei koordinierten Gruppen sind die Ausflüge mit der mitreisenden Gruppe und dem Busfahrer abzusprechen. 
  • Sollten Sie auf der Hin- oder Rückreise Zwischenstopps planen, teilen Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit. Unter Berücksichtigung der Lenk- und Ruhezeiten werden wir versuchen diese umzusetzen. Gegebenfalls fallen hier Mehrkosten an. 
  • Der Busfahrer ist kein Reiseleiter. Ist kein Reiseleiter gebucht, sollte diese Funktion der Lehrer oder jemand anderes aus der Gruppe übernehmen. Für die meisten Ausflüge und Städte kann man jedoch gerne eine Reiseleitung über EVR-Reisen buchen.
  • Ein von uns nicht beeinflussbarer und nicht zu verantwortender Unsicherheitsfaktor bleiben die aktuellen Verkehrsverhältnisse, die bei An- und Abreise zu Verspätung führen können. Dies gilt in verstärktem Maße für koordinierte Gruppen. Unsere Zeitangaben auf der Busbestätigung sind deshalb nur als ungefähre Angaben zu verstehen.
  • Im Reisepreis sind die Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten für den Busfahrer sowie Straßen und Parkgebühren für die bereits gebuchten Ausflüge enthalten (soweit nicht anders vereinbart).
  •  Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot im Bus. Müll und Abfälle sind in den entsprechenden Behältnissen zu entsorgen. Die Mitnahme von Tieren im Bus ist nicht gestattet. Kosten für mutwillig verursachte Schäden müssen vom Verursacher selbst getragen werden.

Wir wünschen eine erholsame und sichere Fahrt! 

Ihr Team von EVR Reisen.

Bei Fragen steht Ihnen gern unser Ansprechpartner aus der  EVR Busdisposition zur Verfügung. 

Florian Graumüller
Telefon: +493714444334
Telefax: +493714444325
E-Mail: florian.graumueller@evr-klassenfahrt.de

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