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Zuschüsse und Kostenübernahme

Wer kann Zuschüsse beantragen? – Kostenübernahme

Sofern Sie oder Ihr Kind eine der im Folgenden genannten staatlichen Leistungen beziehen, sind sämtliche Kinder Ihres Haushalts berechtigt, Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen.

  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerber-Leistungen

Wenn Ihr Kind eine Schule besucht und noch keine Ausbildungsvergütung bekommt, kann es bis zum 25. Geburtstag Unterstützung für Bildungsbedarfe erhalten.
Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben gibt es für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind.

Welche kosten werden übernommen?

Die Leistungen für die Teilnahme an Klassenfahrten umfassen die realen Ausgaben wie An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und eine Reiseversicherung. Es werden jedoch keine Kosten für Kleidung, Rucksäcke, spezielle Schuhe (z.B. Wanderschuhe), Taschengeld oder freiwillige Aktivitäten erstattet. Lehrkräfte sollten daher die zusätzlichen Kosten möglichst geringhalten.

Wann und wo sollte man Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?

Um finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt zu beantragen, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.

In dem Fall, dass Sie Bürgergeld bekommen besteht der erste Schritt darin, Kontakt zum örtlichen Jobcenter aufzunehmen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie das Antragsformular für Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und machen Sie spezifische Angaben zur geplanten Klassenfahrt, einschließlich einer Schätzung der Kosten, falls die genauen Beträge noch nicht feststehen. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Mietverträge und Geburtsurkunden der betroffenen Kinder, um sie mit dem Antrag einzureichen. Der Antrag wird vom Jobcenter geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung über die Bewilligung der Leistungen. 

In allen sonstigen Fällen ist der Antrag bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung zu stellen. Eine Übersicht der zuständigen Stellen für Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie können die Antragsformulare entweder persönlich bei Ihrer Ansprechperson abholen oder bequem auf der Website Ihrer zuständigen Stelle herunterladen.

Weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme 

  • Förderverein der Schule: Viele Schulen haben Fördervereine, die sich um die Finanzierung von Klassenfahrten für sozialschwache Schüler kümmern. Wenden Sie sich hierfür einfach bei den Verantwortlichen der Schule. 
  • Elternvertretung: Falls es keinen Förderverein gibt, kann die Elternvertretung um Hilfe gebeten werden. Lokale Fördervereine, Unternehmen, Banken und Sparkassen können ebenfalls um finanzielle Unterstützung angefragt werden.
  • Stiftungen: Sozialschwache und talentierte Schüler können sich bei Stiftungen bewerben und Zuschüsse für Schulmaterialien und Klassenfahrten erhalten. Der Bundesverband deutscher Stiftungen bietet eine Übersicht über die Stiftungslandschaft in Deutschland.
  • Zuschüsse für politische Bildungsreise: Bei Reisen nach Berlin oder Brüssel im Rahmen einer politischen Bildungsreise mit Besuchen von Informationsveranstaltungen im Bundesrat oder Europarat wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind auf den Seiten des Bundesrats zu finden. Informieren Sie sich zusätzlich welche weiteren Bildungsprogramme und Gedenkstätten gefördert werden bzw. kostenfrei für Schüler zur Verfügung stehen.
  • Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Auswärtigen Amts bietet im Rahmen des Erasmus-Programms finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten und Austauschprogramme an. Schulen haben die Möglichkeit, Fördergelder für diese Aktivitäten zu beantragen.

Klassenkasse aufbessern

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