
Sofern Sie oder Ihr Kind eine der im Folgenden genannten staatlichen Leistungen beziehen, sind sämtliche Kinder Ihres Haushalts berechtigt, Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Kind eine Schule besucht und noch keine Ausbildungsvergütung bekommt, kann es bis zum 25. Geburtstag Unterstützung für Bildungsbedarfe erhalten.
Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben gibt es für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Die Leistungen für die Teilnahme an Klassenfahrten umfassen die realen Ausgaben wie An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und eine Reiseversicherung. Es werden jedoch keine Kosten für Kleidung, Rucksäcke, spezielle Schuhe (z.B. Wanderschuhe), Taschengeld oder freiwillige Aktivitäten erstattet. Lehrkräfte sollten daher die zusätzlichen Kosten möglichst geringhalten.
Um finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt zu beantragen, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.
In dem Fall, dass Sie Bürgergeld bekommen besteht der erste Schritt darin, Kontakt zum örtlichen Jobcenter aufzunehmen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie das Antragsformular für Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und machen Sie spezifische Angaben zur geplanten Klassenfahrt, einschließlich einer Schätzung der Kosten, falls die genauen Beträge noch nicht feststehen. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Mietverträge und Geburtsurkunden der betroffenen Kinder, um sie mit dem Antrag einzureichen. Der Antrag wird vom Jobcenter geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung über die Bewilligung der Leistungen.
In allen sonstigen Fällen ist der Antrag bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung zu stellen. Eine Übersicht der zuständigen Stellen für Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie können die Antragsformulare entweder persönlich bei Ihrer Ansprechperson abholen oder bequem auf der Website Ihrer zuständigen Stelle herunterladen.